Freitag, 3. März 2006

Rohtenburg (aka. Grimm Love) ドイツで上映禁止

[Authentie]
Spiegel Online 2006年3月3日
配給差止判決は違憲
“ローテンベルクの喰人鬼”ことアーミン・マイヴェスに提訴されていたホラー映画 "Rohtenburg" に上映禁止の判決が下った。フランクフルト(aM)高等裁判所の判決は違憲であるとして制作会社と配給会社は芸術表現の自由を主張。

フランクフルト(aM)発/喰人を描いた映画作品 "Rohtenburg" のドイツ国内上映禁止の判決が下った。ロッセリーニの "Rom, offene Stadt" (邦題:無防備都市)は、映画産業界の倫理規定自主管理(FSK)の要望により、ドイツの犯罪に関する表現の見解が国民的合意と矛盾するという理由で1950〜1961年の間公開されなかった。1976年にはパゾリーニの作品 "Salò - oder die 120 Tage von Sodom" (邦題:ソドムの市)がわいせつ表現を理由に上映を禁止された。両作品とものちに解禁されている。

今日(2006年3月3日)カッセルにあるフランクフルト高等裁判所第14民事部で下された "Rohtenburg" の上映禁止判決は、世に言う「ローテンブルクの喰人鬼」 Armin Meiwes の人格権の重大な侵害を根拠とした。当該作品は「 Meiwes 自身の生育史ならびに生育史に含まれる家族の特徴、既往歴、および、犯行をほとんど事実に即して再現している」としている。判事の見解によれば、ドイツ犯罪史上比類のない犯行を通して Armin Meiwes があまねく知られているといって、「予め同意を得ることなく当該人格を実写ホラー映画のテーマとし、集客のためだけに娯楽映画の製作が許されること」はないとしている。

制作会社 Atlantic Streamline は、高等裁判所の判決は芸術表現の自由と映像による報道の自由の侵害であるとした。制作会社には、当該映画が「プリントされた場合、入札された場合、あるいは他の流通手段で鑑賞に供された場合」に、罰金25万ユーロまたは6ヶ月以下の勾留が科されている。控訴による本判決取消は民事訴訟上ない。対抗手段は、違憲抗告しかない。

Atlantic Streamline は、ドイツ人プロデューサー Marco Weber が1993年カリフォルニアで立ち上げた映画制作会社である。"Rohtenburg" 製作費は推定500万ドル以上。Meiwes の弁護士 Harald Ermel の申し立てによれば、配給権は40万ユーロ。2005年10月に Senator Entertainment AG 株の50.1%を Helge Sasse と共同で取得した Marco Weber は配給権料も負担している。プロデューサーは、あくまで Armin Meiwes の事件そのものを描いた作品ではなく、事件にインスパイアされた作品であると反論している。

本日午後、Atlantic Streamline の顧問弁護士は配給会社 Senator に、午前の判決を受けて当社株式の急落もないし負担金の増額もあり得ないと公式に伝えた。「配給会社に実害はない」と Helge Sasse は言い、同時に、制作会社は本案訴訟で徹底抗戦すると発表した。そのためにはまず、高等裁判所で、服役中の原告 Armin Meiwes に本案訴訟の必要があるのかが審議されることになる。本案訴訟を起こさない場合、申し立てに対して本日下った仮処分執行が撤回される可能性もある。

制作会社の不服申立が通らない場合には「我々は連邦憲法裁判所まで持ち込む」と法務代表の Sasse は予告した。 Sasse は本件に関わる映画配給会社 Senator の筆頭役員も兼任している。彼の見解は、高等裁判所判決はただ「全く納得できない」というのではなく、基本法と相容れない、裁判での当該テーマの取扱いは「途方もなく軽卒」であり「司法、とりわけ連邦憲法と甚だしく矛盾している」ということである。

裁判所の判断が本案訴訟審理において追認された場合、それはまさに映画産業と映画芸術に壊滅的な影響を及ぼす、とは Sasse の弁。「今後存命の人物の映画芸術的表現すべてが対象人物の賛同や利潤追求に左右されるようなこと」があってはならない、としている。

本作はヴッパータールで撮影されているが使用言語は英語で、原題は "Butterfly. A Grimm Love Story" である。 Butterfly は二人の男が抱き合い、その影が映っているのを見て「蝶のようだね」というシーンからとったものである。ドイツ童話作家の名 Grimm で陰惨な話と察しがつく。

にもかかわらず、"Rohtenburg" は、喰人事件を全くの他人事としてではなく描いた、並でなく美的で映像も美しい作品である。あるアメリカ人女性が犯罪心理学研究論文を執筆するための調査という形で背景やカニバリストの母の死が事実と異なって描かれているが、決定的に異なる会話も出てくる。目下フランクフルト地裁で改めて謀殺罪で審理されている Armin Meiwes の供述では、43歳のBernd B. の局部を切断したのち、死んだものと思って首を切断したということである。映画ではカニバリストの Oliver Hartwin (Thomas Kretschmann) が被害者の Simon に「今やってほしいか?」と尋ね、 Thomas Huber が演じる Simon がうなずく、となっている。

当該作品では、カニバリストと被害者は強迫観念でがんじがらめになった二人の男という設定で、人肉を食べることは仲間を身の内に取り込むための作法だという Meiwes が供述した動機を一切省いている。高等裁判所判事による判決によれば、 "Rohtenburg" は一見して Meiwes の私生活および犯行とわかる表現内容で、本作品の公開は「ホラー映画の病んだ人物像描写を通して」彼に不利益を生じせしめるとのことである。作中、 Meiwes の実生活との一致点が計88か所見受けられたそうで、裁判所はこれを十分な根拠とし、人格権が芸術表現の自由に優先するべきであるとしている。

Meiwes は自分の事件がフィクションとして映画化されることに同意してはいなかった。が、テレビドキュメンタリー作成は許可した。ハンブルクの製作会社 Stampfwerk は、事実に沿ったジャーナリスティックな演出でこの事件と彼の背景を、特にインターネット上の人肉嗜食家フォーラムの描写に、フランクフルト地裁への当該訴訟後、着手しなければならない。


Verleih nennt Filmverbot verfassungswidrig
Der Horrorfilm "Rohtenburg" ist auf Antrag des "Kannibalen von Rotenburg", Armin Meiwes, mit einem Aufführungsverbot belegt worden. Produktionsfirma und Verleih halten das Urteil des OLG Frankfurt am Main für verfassungswidrig und pochen auf die Freiheit der Kunst.

Frankfurt/Main - Ein Aufführungsverbot wie für den Kannibalenfilm "Rohtenburg" hat es in Deutschland nie zuvor gegeben. Von 1950 bis 1961 durfte nach dem Willen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) der Rossellini-Film "Rom, offene Stadt" nicht gezeigt werden, weil nach ihrer Ansicht die Darstellung der Verbrechen der Deutschen der Völkerverständigung widersprach. Wegen Pornografie wurde 1976 der Pasolini-Film "Salò - oder die 120 Tage von Sodom" verboten. Beide Filme wurden später jedoch freigegeben.

Das Verbot von "Rohtenburg" begründete der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt heute mit einer schwer wiegenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte des sogenannten Kannibalen von Rotenburg", Armin Meiwes. Der Spielfilm zeige "eine nahezu detailgetreue Wiedergabe seiner privaten Lebensgeschichte nebst darin enthaltener Auffälligkeiten seiner Familie, der Vorgeschichte und der Ausführung der Tat". Dass Armin Meiwes durch seine in der deutschen Kriminalgeschichte einmalige Tat weithin bekannt geworden ist, darf nach Auffassung der Richter nicht dazu führen, "dass seine Person ohne Einwilligung zum Gegenstand eines als Real-Horrorfilm angekündigten, allein der Unterhaltung der Zuschauer dienenden Spielfilms gemacht werden darf".

Die Produktionsfirma Atlantic Streamline berief sich laut OLG zu Unrecht auf die Kunstfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Film. Ihren Verantwortlichen droht nun ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft, falls der Film "vervielfältigt, beworben oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wird". Das Urteil ist mit Rechtsmitteln nach der Zivilprozessordnung nicht anfechtbar. Die einzige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, ist eine Verfassungsbeschwerde.

Bei Atlantic Streamline handelt es sich um die Firma des Deutschen Marco Weber, der 1993 in Kalifornien als Filmproduzent begann. Die Produktionskosten für "Rohtenburg" werden auf fünf Millionen Dollar geschätzt. Hinzu kommen Kosten für den Verleih, nach Angaben von Meiwes' Anwalt Harald Ermel über 400.000 Euro. Betroffen davon ist abermals Marco Weber, der im Oktober 2005 zusammen mit Helge Sasse 50,1 Prozent der Aktien der Senator Entertainment AG erworben hat. Die Produzenten hatten argumentiert, der authentische Fall Armin Meiwes habe die Filmhandlung nur inspiriert.

Dass dem Verleih, dessen Börsenkurs heute Vormittag nach Verkündung des Urteils einige Punkte einbüßte, Kosten entstanden seien, dementierte der Anwalt von Atlantic Streamline am Nachmittag. "Der Verleih hat keinen Schaden", sagte Helge Sasse und kündigte zugleich an, dass die Produktionsfirma nun die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens anstrebe. Dazu müsste beim Oberlandesgericht beantragt werden, dass Armin Meiwes als Kläger eine Frist gesetzt wird, innerhalb der er Klage im Hauptsacheverfahren erheben müsste. Tut er dies nicht, könnte die heute vollzogene einstweilige Verfügung auf Antrag aufgehoben werden.

Für den Fall, dass die Filmproduzenten sich nicht durchsetzen, kündigte Rechtsanwalt Sasse an: "Wir gehen bis vors Bundesverfassungsgericht." Sasse ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats des betroffenen Filmverleihs Senator. Seiner Ansicht nach ist das Urteil des OLG nicht nur "völlig unverständlich", sondern sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Behandlung des Themas durch das Gericht sei "über die Maßen nachlässig" und stehe "in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichts".

Falls die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen bestätigt werde, hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende Auswirkungen, so Sasse. Es könne nicht sein, "dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll".

Der auf Englisch, aber in Wuppertal gedrehte Film hieß ursprünglich "Butterfly. A Grimm Love Story": Butterfly in Bezug auf eine Szene, in der sich die beiden Männer umarmen und einer mit Blick auf ihren Schatten sagt: " Wir sehen aus wie ein Schmetterling." Mit Grimm sind die deutschen Märchenerzähler gemeint, an deren düstere Geschichten im Film erinnert wird.

"Rohtenburg", wiewohl ästhetisch und cineastisch ein mehr als mediokres Werk, erzählt den Kannibalismus-Fall nicht ohne Mittel der Verfremdung. So recherchiert eine Amerikanerin für den Abschluss ihres Studiums der Kriminalpsychologie die Hintergründe, der Tod der Mutter des Kannibalen wird anders dargestellt, entscheidende Dialoge wurden erfunden. So sagte Armin Meiwes, der sich zurzeit vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen Mordes verantworten muss, aus, er habe den 43-jährigen Bernd B. nach der Entmannung für tot gehalten, als er ihm in den Hals schnitt. Im Film fragt der Kannibale Oliver Hartwin (Thomas Kretschmann) sein Opfer Simon "Willst du, dass ich es jetzt tue?", und Simon, gespielt von Thomas Huber, nickt.

Der Film stellt den Kannibalen und sein Opfer als zwei von Obsessionen getriebene Männer dar und lässt das von Meiwes angegebene Motiv, er habe mit dem Essen des Menschenfleischs eine Art Bruder in sich aufnehmen wollen, völlig aus. Nach dem Urteil der OLG-Richter zeigt "Rohtenburg" ohne ausreichende Verfremdung Privatleben und Tat von Meiwes und gibt der Öffentlichkeit "ein durch die Darstellungsweise des Horrorfilms geprägtes Persönlichkeitsbild" von ihm preis. Insgesamt 88 Übereinstimmungen mit dem realen Leben Meiwes' seien gefunden worden; dem Gericht reichte dies, um Persönlichkeitsrecht über Kunstfreiheit zu stellen.

Zugestimmt hatte Meiwes der fiktionalen Verfilmung seiner Geschichte nicht. Erlaubt hatte er jedoch eine Fernsehdokumentation. Die Hamburger Produktionsfirma Stampfwerk will nach eigenen Angaben nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt eine wahrheitsgemäße, journalistische Darstellung des Falls und seiner Hintergründe, insbesondere den Kannibalismus-Foren im Internet, in Angriff nehmen.

Aus Verleih nennt Filmverbot verfassungswidrig, 03.03.2006, Spiegel Online